Arbeit-von-morgen-Gesetz ist in Kraft getreten |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.06.2020 |
Am 28.05.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24 das unter dem Kurztitel "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bekannte „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020“ veröffentlicht. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Das Gesetz schafft u.a. diese Neuerungen:
Zuletzt geändert am: 02.07.2020 um 07:57
Zurück zur ÜbersichtReferentin / Gesprächspartnerin:
Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden
Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
Thematik:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2019, Rückblick – Herausforderungen der
Fachkräftesicherung – Ziele und Schwerpunkte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden 2020
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI
Ort:
Agentur für Arbeit, Henriette-Heber-Str. 6, 01069 Dresden, Raum 4.151 (Sitzungssaal)